Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob eine Patientin oder ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:
Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs),
Basalzellkarzinom,
Spinozelluläres Karzinom.
Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden.